Die gesamte Menschheit steht vor der
Herausforderung, gemeinsam und generationsübergreifend in Harmonie
mit Allem Lösungen zu finden und in die Tat umzusetzen. Alle sind
eingeladen, bewusst dabei mitzuwirken.
Eine dieser Herausforderungen ist der
Bedarf an Energie. Da die gesamte Menschheit die Erde als Geschenk
erhalten hat, sind wir aufgerufen, dieses Geschenk wertzuschätzen
und für unsere Kinder und Kindeskinder zu bewahren.
Energie gehört zu diesen Geschenken und ist frei und sollte für
alle frei sein. Das All beinhaltet die Möglichkeit, den weltweiten
Bedarf an Energie zu decken.
Bei dem ständig zitierten Begriff „Erneuerbare
Energie“ – auch im Zusammenhang mit Windkraftanlagen - stellt sich
die Frage, was ist an Energie erneuerbar?
Alles ist Energie und Wandel.
Sind die Bedenken
gegenüber Windkraftanlagen, sind die Auswirkungen von
Windkraftanlagen bekannt? Wie
nachfolgend ausgeführt wird, sind durch Windkraftanlagen das
Leben, die Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen
gefährdet.
Auswirkungen von Windkraftanlagen
·
Verunstaltung des Landschaftsbildes: - Rückgang des
internationalen Tourismus - dadurch
hohe finanzielle Einbußen
in der Region - dadurch
weniger Steuereinnahmen
· Eingriffe
in die Natur – anhaltende Störung des ökologischen Gleichgewichts,
dadurch folgenreiche Auswirkungen auf die Lebensgrundlage des
Menschen:
- Beeinflussung
des Kleinklimas und damit auch des Klimas - Lichtverschmutzung
durch blinkende Positionslampen - Auswirkung auf die
Bodenverhältnisse und den Wasserhaushalt des Bodens durch die bis 20 m tiefen
Fundamente
-
Vernichtung von 5,3 Milliarden Fluginsekten
einschließlich Bienen pro
Tag in der
warmen Jahreszeit (Quelle: Deutsches Zentrum für Luft- und
Raumfahrt DLR),
das bedeutet, dass jährlich
rund 24.000 Milliarden Insekten in Deutschland Rotoren
durchfliegen, von denen rund 5 Prozent getötet werden, das sind jährlich etwa
1.200.000.000 – 1.200 Milliarden Fluginsekten (Quelle:
DLR-Institut für Technische Thermodynamik, 2018)
Dadurch auch
fehlende Bestäubungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft mit den Auswirkungen für die
Ernährung der Menschheit, sowie fehlende Nahrungsgrundlage für Vögel
-
Vernichtung von mehr als 3000
unter Artenschutz gestellten Fledermäusen jährlich
(Quelle: Staatliche
Vogelschutzwarte des Landesamts für Umwelt Brandenburg, 2016)
-
Vernichtung von 100.000 bis 600.000 Vögeln jährlich (Schätzungen
von Umweltverbänden)
-
Offshore-Windkraftanlagen:
Gefährdung der Meeresfauna und -flora durch Schall, Infraschall,
Vibration und blinkende Positionslampen, das heißt auch Gefährdung der Populationen
von Vögeln, Fischen und Meeressäugetieren
Im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes und der
Bundesartenschutzverordnung können u.a. Tatbestände wie das
vorsätzliche oder fahrlässige Töten unter Schutz gestellter Tiere
wie beispielsweise von Bienen, Schmetterlingen, Vögeln oder
Fledermäusen strafrechtlich verfolgt werden. Dieser Tatbestand
kann mit einer
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldbußen bis zu 65.000
Euro je nach Bundesland geahndet werden.
Wer wird hier zur Rechenschaft gezogen? Die Betreiber von
Windkraftanlagen? Die Verpächter der Grundstücke? Die
Gemeindeverwaltung, die Flächen für Windkraftanlagen ausweist
und/oder Genehmigungen erteilt? Die Landespolitik, die die
Windenergie ausbauen will? Die Bundespolitik, die die Weichen
stellt? Wer handelt hier nach seinem Gefühl und nach seinem
Gewissen verantwortlich unseren Kindern und Kindeskindern
gegenüber?
·
Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen durch: -
Infraschall - Vibration
- Lichtverschmutzung - Schattenwurf - Gefühlte „Bedrohung“
· Schäden
während der Installation, des Betriebs und durch Naturereignisse:
- Fallende und abgeschleuderte Eisbrocken - Wegfliegende
Rotorblätter - Umstürzende Windräder - Wertverlust von
Wohnimmobilien bis zur Unverkäuflichkeit
· Rückbau
und Recycling nach Betriebseinstellung: - Kosten pro Megawatt
30.000 Euro (Quelle: Bundesverband Windenergie) - Fundament
Stahlbeton bis 20 m Tiefe, bis 3.000 Tonnen Gewicht - Turm
Stahlbeton bis 150 Meter Höhe, bis 2.800 Tonnen Gewicht -
Rotorblatt: Länge bis 70 Meter, bis 10 Tonnen Gewicht, Verbundwerkstoffe (Glasfasern, Kohlefasern, Kunstharze)
notwendig Diamantsägen zur
Trennung,
Entsorgung in Verbrennungsanlagen – Emissionen?
· Effizienz:
- Die effektive Leistung von Windkraftanlagen entspricht im
Bundesdurchschnitt 15 Prozent der installierten Nennleistung,
in Baden-Württemberg nur 5 Prozent. Die Nennleistung ist für
eine Nennwindgeschwindigkeit von 12 m/s ausgelegt; bei
halber
Windgeschwindigkeit entsteht nur ein Achtel derNennleistung.
Laut Artikel 64 des Grundgesetzes müssen
Kanzler und Minister bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den
Amtseid leisten. Artikel 56, der die Vereidigung durch den
Bundespräsidenten vorsieht, legt den Wortlaut fest:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes
widmen, seinen Nutzen
mehren, Schaden von
ihm wenden, das Grundgesetz und die
Gesetze des Bundes wahren
und verteidigen, meine
Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
jedermann üben werde." Freie
Entscheidung ist: "So wahr mir Gott helfe".
Aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes und der
Bundesartenschutzverordnung sowie der Schäden, die durch
Windkraftanlagen entstehen, ist der Schaden für Natur, Mensch und
Tier durch Abbau der vorhandenen Windkraftanlagen abzuwenden. Die
Konsequenz ist, Abbau der vorhandenen und keine neuen
Windkraftanlagen mehr.
ALL – Energie kann Allem dienen und ist frei.
|